Cultours GmbH ist ein auf Kultur- und Bildungsreisen spezialisierter Reiseveranstalter
1. Website, Prospekte, Flyer
Die Website von Cultours GmbH (nachfolgend Cultours), Prospekte, Flyer, soziale Medien usw. sind keine verbindlichen Angebote. Cultours behält sich das Recht vor, diese Angaben jederzeit zu ändern. Massgebend sind die Ausschreibungen und Allgemeinen Reisebedingungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
2. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Reisebedingungen finden auf alle von Cultours im eigenen Namen angebotenen Reisen Anwendung.
Wenn Cultours Reisen anderer Veranstalter, Flugscheine, Theaterkarten usw. vermittelt, schliessen Sie die Verträge direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab und es gelten ausschliesslich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. In diesen Fällen ist Cultours nicht Vertragspartei und nicht für die korrekte Vertragserfüllung verantwortlich.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
3.1 Ihre Anmeldung
Die Angaben in Ihrer Anmeldung sind für den Vertragsabschluss verbindlich. Die Vor- und Nachnamen und weiteren Angaben zu Ihrer Person sind so anzugeben, wie sie im verwendeten Personaldokument (Reisepass oder Identitätskarte) enthalten sind. Stimmen die Angaben auf der Reisebestätigung, Flugscheinen usw. nicht mit dem verwendeten Personaldokument überein, können Ihnen die Leistungserbringer die Leistungen verweigern, gleichfalls kann Ihnen die Einreise ins Reiseland verweigert werden. In diesen Fällen wird der bezahlte Reisepreis nicht rückerstattet.
Melden Sie weitere Reiseteilnehmer an, so bestätigen Sie, indem Sie die Anmeldung vornehmen, dass Sie dazu berechtigt sind, im Namen dieser Personen die Reise zu buchen, die Reisebedingungen akzeptieren, Cultours erlauben, die Daten gemäss untenstehender Bestimmung (Ziffer 16) zu bearbeiten und stehen für die Zahlung dieser Reiseteilnehmer wie für eigene ein.
Sie sind an Ihre Reiseanmeldung während 5 Arbeitstagen gebunden. In dieser Frist wird Ihnen Cultours mitteilen, ob Sie an der Reise teilnehmen können. Wichtig ist, dass Sie allfällige Wünsche in der Reiseanmeldung vermerken. Cultours wird prüfen, ob diese Wünsche erfüllt werden können und Sie entsprechend informieren und – im bejahenden Fall – bestätigen. Nur in Textform bestätigte Wünsche sind Vertragsbestandteil. Wünsche können Zusatzkosten mit sich bringen.
3.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Cultours kommt mit der vorbehaltlosen Reisebestätigung durch Cultours zustande. Diese kann per Textform (E-Mail, schriftlich) oder mündlich erfolgen.
Die Allgemeinen Reisebedingungen finden auf alle Reisen von Cultours Anwendung, wobei individuelle Vereinbarungen den Reisebedingungen vorgehen.
4. Teilnahmebedingungen
Bei den meisten Reisen sind Führungen und Rundgänge enthalten, welche zu Fuss unternommen werden. Für Fusswege, Führungen und Rundgänge und für den Zugang zu Theater, Museen und Opernhäusern sind eine gute Grundkondition sowie gute selbständige Gehfähigkeit erforderlich. Es steht Ihnen frei, mit einer Begleitperson zu reisen, welche Sie entsprechend unterstützt. Sie sollten die Begleitperson gleichzeitig mit Ihnen anmelden, und darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Begleitperson (Assistenz) handelt. Die Begleitperson reist zum normalen Reisepreis.
Unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter können leider keine Assistenzaufgaben übernehmen. Cultours berät Sie gerne, die Kontaktdaten finden Sie in der Reiseausschreibung und auf der Website.
Cultours behält sich das Recht vor, Teilnehmende von einzelnen Führungen, Rundgängen oder von der Reise insgesamt auszuschliessen, wenn die eigene Autonomie, benötigte Grundkondition oder geforderte Gehfähigkeit nicht gegeben sind. Dies insbesondere dann, wenn dadurch die teilnehmende Person sich selbst, andere Teilnehmer oder Dritte gefährdet oder das Reiseprogramm nachhaltig gestört würde.
5. Vertragsinhalt
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung.
Flugreisen erfolgen in Economy-Klasse, Bahnreisen in der 1. Klasse (sofern in der Ausschreibung nicht anders erwähnt). Hotelzimmer: Doppelzimmer bzw. Doppelzimmer zur Einzelbelegung, in Ausnahmefällen sind Einzelzimmer möglich (gegen Aufpreis). Halbe-Doppelzimmer sind nicht möglich.
Werden bei Flugreisen eine andere Klasse gewünscht, ist dies bei der Anmeldung zu vermerken. Die entsprechenden Kosten werden in Rechnung gestellt.
Die Theater-, Opern-, Konzertkarten sind im Reisepreis inbegriffen. In der Regel handelt es sich um Karten in der besten Kategorie, ausser in der Ausschreibung sei dies anders vermerkt. Die einzelnen Spielstätten bestimmen die Einteilung der Sitzplätze in die entsprechenden Kategorien selbst, darauf hat Cultours keinen Einfluss. Cultours weist darauf hin, dass individuelle Vorlieben nicht mit der Kategorisierung durch die Spielstätten übereinstimmen müssen.
Sonderwünsche können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden und Cultours kann für die Organisation von besonderen Plätzen neben den Zusatzkosten (Preis der Karten) eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen (keine Preisreduktion für die nicht benutzte Karten).
Namentlich genannte Künstler wie Sängerinnen, Schauspieler, Dirigenten usw. werden als mögliche Besetzung der betreffenden Aufführung genannt. Sie sind aber nicht Vertragsinhalt. Sowohl Cultours wie die Theater, Opernhäuser usw. behalten sich das Recht vor, die Aufführungen anders zu besetzen. Solche Änderungen gelten nicht als Vertragsänderung nach Ziffer 9.1, sind keine Minderleistung seitens von Cultours und geben keinen Anspruch auf Preisminderung.
Unterlagen, welche nicht von Cultours herausgegeben worden sind, wie Programme von Opernhäusern, Prospekte von Hotels usw., Informationen auf Websites und sozialen Medien usw. verpflichten Cultours nicht und sind nicht Vertragsinhalt.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist Cultours verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu informieren. Cultours behält sich das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.
6. Änderungen Ihrerseits nach Vertragsabschluss
Wenn Sie nach Vertragsabschluss Änderungen wünschen oder die Reise absagen, sollten Sie diese umgehend Cultours mitteilen.
6.1 Änderungen von Reiseleistungen, Namensänderung usw.
Bestätigte Reisen können grundsätzlich nicht geändert werden. Cultours wird Ihre Änderungswünsche gerne prüfen und Ihnen mitteilen, ob dies möglich ist und welche finanziellen Folgen eine Änderung hat (z.B. Aufpreis für ein Einzel- statt Doppelzimmer). Cultours macht Sie darauf aufmerksam, dass u.a. Fluggesellschaften Änderungen als Stornierung des Fluges mit Neubuchung behandeln. Dies führt dazu, dass Ihnen der stornierte Flug nicht rückerstattet werden kann und für den neuen Flug der gesamte Flugpreis in Rechnung gestellt werden muss. Dies gilt auch für Änderungen des Vor- oder Familiennamens.
Cultours verrechnet für die Bearbeitung von Änderungen Fr. 100 je Änderung, zuzüglich allfällige Mehrkosten.
Änderungen des Reisedatums oder Umbuchung der gesamten Reise auf eine andere Reise wird als Annullierung mit Neubuchung behandelt. Für die Annullierungskosten ist nachfolgende Tabelle (Ziffer 6.2) massgebend.
6.2 Reiseabsage, Annullierung durch Sie
Bei einer Absage der Reise durch Sie, ist dies Cultours mit E-Mail oder per Briefpost mitzuteilen. Es werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt, sofern bei der Ausschreibung oder im individuellen Reisevorschlag keine anderen Fristen usw. genannt werden:
Gruppenreisen und individuelle Reisen
Ab Reisebestätigung bis 70 Tage vor Reisebeginn: Fr. 300 pro Person
69 – 45 Tage vor Reisebeginn: 40% des Arrangementspreises
44 – 15 Tage vor Reisebeginn: 70% des Arrangementspreises
14 – 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen, no-show: 100% des Arrangementspreises
Theater- und Eintrittskarten
Theater- und Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Die Annullierungskosten betragen 100%.
6.3 Massgebender Zeitpunkt der Annullierung
Der Erhalt der Annullierungsmitteilung wird von Cultours umgehend per E-Mail bestätigt. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt der E-Mailbestätigung durch Cultours. Trifft die Annullierungsmitteilung an einem Samstag, Sonn- und Feiertag bei Cultours ein, bestätigt Cultours die Annullierung am nächsten Werktag. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS über unsere Internetseite, Telefonbeantworter oder anderen elektronischen Medien.
7. Zahlung
Alle Reisearrangements sind bis 30 Tage vor dem Reisebeginn vollständig zu bezahlen. Bei Anmeldung von weniger als 31 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis unmittelbar bei Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu bezahlen, spätestens vor Reisebeginn.
Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, wird Cultours eine kurze Nachfrist setzen. Bei erfolglosem Verstreichen dieser Frist, kann Cultours die Reise annullieren und die Annullierungskosten nach Ziffer 6.2 verlangen.
Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises, in der Regel 10 Tage vor Reisebeginn. Sollten Sie die Reiseunterlagen nicht fristgerecht erhalten, setzten Sie sich mit Cultours in Verbindung. Bitte prüfen Sie die Unterlagen bei Erhalt auf Vollständigkeit und korrekten Angaben (wie Vor- und Nachname, Adresse, Leistungen usw.) und melden Sie Unstimmigkeiten Cultours schnellstmöglich.
8. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Cultours behält sich das Recht vor, Preise nach Vertragsabschluss aus folgenden Gründen zu erhöhen:
· Erhöhung der Beförderungskosten, einschliesslich Treibstoffkosten
· Zunahme von Abgaben auf bestimmten Leistungen wie Lande- und Abflugsgebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren in Häfen und analoge Gebühren auf Flughäfen, Sicherheitsgebühren auf Flughäfen und Häfen oder weitere analoge Gebühren.
· Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurses.
Cultours wird Preiserhöhungen bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn mitteilen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% des vereinbarten (Gesamt-)Preises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Sollten Sie Cultours keine Mitteilung innert dieser 5-Tagefrist zukommen lassen, akzeptieren Sie die Preiserhöhung. Treten Sie vom Vertrag zurück, wird Cultours bemüht sein, Ihnen ein Ersatzangebot zu unterbreiten, andernfalls der bezahlte Reisepreis rückerstattet wird.
Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: Betrifft die Preiserhöhung einen auf die Person bezogenen Preis, wird die Erhöhung entsprechend weiterverrechnet. Betrifft die Preiserhöhung eine Leistung, welche bezogen auf die gesamte Reisegruppe Cultours verrechnet wird, z.B. Charterpreis für einen Reisebus, so wird die entsprechende Erhöhung durch die Anzahl der Reisenden dividiert und den so errechneten Betrag je Teilnehmer weiterverrechnet.
9. Programm-, Leistungsänderungen vor Reisebeginn und Reiseabsagen durch Cultours
9.1 Programm- und Leistungsänderungen
Cultours behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten, Reiseablauf usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Cultours bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Cultours wird Ihnen die Änderung und deren Auswirkung auf den Preis per E-Mail mitteilen.
Sollte die Programm- oder Leistungsänderung einen wesentlichen Vertragspunkt erheblich ändern, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten und Cultours wird den bezahlten Reisepreis rückerstatten. Wenn Sie Cultours keine Mitteilung innert dieser 5-Tagefrist zukommen lassen, sind Sie mit der Programm- resp. Leistungsänderung einverstanden.
Wie unter Ziffer 5 ausgeführt, sind namentlich genannte Künstler wie Sängerinnen, Schauspieler, Dirigenten usw. nicht Vertragsinhalt. Sowohl Cultours wie die Theater, Opernhäuser usw. behalten sich immer das Recht vor, die Stücke anders zu besetzen. Solche Änderungen sind keine wesentlichen Vertragsänderungen und geben kein Recht zur kostenlosen Annullierung der Reise.
9.2 Reiseabsage durch Cultours
9.2.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Cultours ist berechtigt, Ihre Reiseteilnahme abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Z.B. Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen. In diesem Fall zahlt Cultours Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffer 6.2 und Schadenersatzforderungen.
9.2.2 Mindestteilnehmerzahl
Bei den Gruppenreisen besteht eine Mindestteilnehmerzahl, welche bei der Reiseausschreibung aufgeführt ist. Sollte diese Mindesteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht sein, kann Cultours die Reise absagen. In diesem Fall wird der bezahlte Reisepreis zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Cultours kann – nach eigenem Ermessen – die Reise auch mit einer Minderzahl von Reisenden durchführen.
9.2.3 Reiseabsage aufgrund objektiver Umstände
Nach Vertragsabschluss können Umstände eintreten, welche die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, wie z.B. Naturereignisse, Epidemien, Streiks, behördliche Anordnungen und Weisungen, Unruhen, Aufruhr, Demonstrationen. In diesen Fällen, wenn keine Ersatzreise angeboten werden kann, wird Cultours die Reise absagen und den bezahlten Reisepreis rückerstatten. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
Wenn Cultours Ihnen eine Ersatzreise anbieten kann, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, Cultours mitteilen, dass Sie an der Ersatzreise teilnehmen. Lassen Sie Cultours keine Mitteilung innert dieser Frist zukommen, nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil und der Reisepreis wird rückerstattet.
Cultours zieht bei ihrem Entscheid die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüft, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behält sich Cultours das Recht vor, die Reise abzusagen.
10. Verspäteter Antritt der Reise, nicht bezogene Leistungen und Abbruch der Reise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise verspätet antreten, können die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.
Es obliegt Ihnen, sich rechtzeitig am Abreiseort einzufinden. Auch bei Reisen im Reisebus sind die Zeiten einzuhalten.
Die Kosten, welche entstehen, um zum Hotelstandort zu gelangen, gehen zu Ihren Lasten.
Cultours weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass Flugscheine nicht umgebucht werden können und bei Nichtantritt des gebuchten Fluges der betreffende Flugschein seine Gültigkeit verliert (keine Rückzahlung des Flugpreises) und ein neuer Flugschein (zu den Bedingungen, die in diesem Zeitpunkt gelten) ausgestellt und bezahlt werden muss. Zudem verliert der ursprüngliche Flugschein für den Rückflug seine Gültigkeit (keine Rückerstattung des Flugpreises). Das heisst, auch für den Rückflug muss einer neuer Flugschein auf Ihre Kosten ausgestellt werden. Diese Bestimmung gilt auch für Eisenbahnfahrkarten.
Beziehen Sie während der Reise nicht alle Leistungen (z.B. Besichtigungen, Ausflüge, Vorstellungen usw.), können die nicht bezogenen Leistungen nicht rückvergütet werden. Gleiches gilt, wenn Sie die Reise abbrechen und vorzeitig zurückkehren. Kosten des Reiseabbruches resp. der vorzeitigen Rückkehr gehen zu Ihren Lasten.
11. Schwierigkeiten während der Reise, mangelhafte Leistungen, Schäden, Fluggepäck
Entspricht die Reise nicht den versprochenen Leistungen der ausgeschriebenen Reise, ist sie mit anderen Mängeln behaftet oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei begleiteten Reisen von der Reiseleitung unverzüglich und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Bei unbegleiteten Reisen wenden Sie sich zuerst an den Leistungserbringer und wenn dieser keine angemessene Abhilfe schafft an Cultours (die entsprechenden Angaben sind in den Reiseunterlagen). Sollte keine Abhilfe erfolgen oder diese nicht genügend sein, müssen Sie von dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Cultours darf die Abhilfe verweigern, wenn die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursacht. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten. Wenn aufgrund höherer Gewalt Programm- und Leistungsänderungen notwendig werden oder Leistungsausfälle entstehen, ist Cultours nicht zur Abhilfe verpflichtet und Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten.
Sie müssen allfällige Minderungs- oder Schadensersatzansprüche usw. innert 4 Wochen nach vertraglichem Reiseende bei Cultours geltend machen, andernfalls verwirken sämtliche Ansprüche.
Sollte Ihre Reisegepäck beim Flugtransport Schaden nehmen, zerstört werden oder verspätet ankommen, ist die Fluggesellschaft unverzüglich zu unterrichten, die entsprechenden Schadenformulare (P.I.R.) schriftlich auszufüllen und der Fluggesellschaft zu übergeben. Andernfalls verlieren Sie Ihre Rechte sowohl gegenüber der Fluggesellschaft wie gegenüber Cultours.
12. Haftung von Cultours, Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.1 Allgemein
Cultours vergütet Ihnen den Wert nicht oder schlecht erbrachter vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand im Rahmen nachstehender Bestimmungen, soweit es Cultours nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu anzubieten. Der Mehraufwand wird bis maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender ersetzt.
Vorbehalten bleiben Ziffer 11 Absatz 3 und nachstehende Bestimmungen.
12.2 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
Cultours haftet für andere als Personenschäden (Sach- und Vermögensschäden) bis maximal den doppelten Reisepreis/Person je Reisender, ausser der Schaden sei grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
Cultours haftet in folgenden Fällen nicht:
· Versäumnisse und Handlungen Ihrerseits, z.B. Nichtbefolgen von Weisungen und Anordnungen der Reiseleitung oder Leistungserbringer, Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen, mangelnde Gesundheit oder Fitness.
· Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse und Handlungen Dritter, welche an der Vertragserfüllung nicht beteiligt sind (andere Verkehrsteilnehmer, Behörden usw.)
· Höhere Gewalt und Ereignisse, welche trotz gebotener Sorgfalt weder von Cultours noch den Leistungserbringer vorhergesehen oder abgewendet werden konnten.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe usw. von Cultours ausgeschlossen.
12.3 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen
Vorbehalten bleiben Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze sowie nationale Gesetze.
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse kommen insbesondere im Transportbereich (z.B. Flug, Eisenbahn) vor.
Cultours weist ausdrücklich darauf hin, dass die Haftung für Reisegepäck (sowohl aufgegebenes wie Handgepäck) bei Flugreisen streng limitiert ist. Aufgegebenes Reisegepäck kann verspätet ankommen. Wertgegenstände, Medikamente und andere Gegenstände, auf welche Sie dringend angewiesen sind, sollten immer im Handgepäck mit sich geführt werden.
Sollte Ihre Reisegepäck beim Flugtransport Schaden nehmen, zerstört werden oder verspätet ankommen, ist die Fluggesellschaft unverzüglich zu unterrichten, die entsprechenden Schadenformulare (R.I.P.) schriftlich auszufüllen und der Fluggesellschaft zu übergeben. Andernfalls verlieren Sie Ihre Rechte sowohl gegenüber der Fluggesellschaft wie gegenüber Cultours.
12.4 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet Cultours nicht.
12.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Smartphones usw.
Cultours macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kredit- und Debitkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Smartphones usw. selbst verantwortlich sind.
In den Hotels sind Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld usw. im Safe aufzubewahren. - Sie dürfen diese Gegenstände, Kredit- und Debitkarten, Smartphones usw. in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, im Theater oder Oper usw. oder sonst wo (z.B. Frühstücksraum im Hotel) unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kredit- und Debitkarten, Smartphones usw. haftet Cultours nicht.
12.6 Ausservertragliche Haftung und quasi-vertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung und quasi-vertragliche Haftung richten sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
Die ausservertragliche Haftung und quasi-vertragliche Haftung können keine weitergehenden Ansprüche, als in diesen Allgemeinen Reisebedingungen vorgesehen, begründen.
12.7 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen
13. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Allgemein
Die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen werden Ihnen von Cultours bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Diese gelten für Schweizer Bürger und Bürger Lichtensteins. Reisende anderer Staaten geben bitte Ihre Staatsbürgerschaft bei der Anmeldung an, damit Cultours Ihnen die entsprechenden Angaben machen kann.
Für deren Einhaltung sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie eine Reise aufgrund der Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht antreten können bzw. abbrechen müssen, wird der Reisepreis nicht, auch nicht anteilsmässig zurückbezahlt.
13.2 Hinweis zu Reisen in Schengen Staaten
Die Einreise von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat erfolgt grundsätzlich ohne Personenkontrolle. Aufgrund neuer Entwicklungen führen Schengen Staaten wiederum Personenkontrollen durch. Zudem besteht in bestimmten Staaten eine Ausweispflicht, sodass Sie in jedem Fall Ihr Personaldokument (Reisepass oder Identitätskarte) mit sich führen müssen.
13.3 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Für das Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland brauchen Schweizer Bürger und Bürgerinnen einen gültigen Reisepass und eine ETA (Eletronic Travel Authorization, welche über das Internet beantragt werden muss). Cultours weist darauf hin, dass Reisende, welche nicht Schweizer, EU- oder EWR-Bürger sind, u.U. ein Visum beantragen müssen.
14. Einfindungs- und Check-In-Zeiten
Bei Flugreisen sollten Sie sich mindestens zwei Stunden vor Abflug zum Check-In einfinden, vorbehalten bleiben andere Angaben in den Reiseunterlagen. Für das korrekte Check-In sind Sie selbst verantwortlich.
Bei Reisen mit der Eisenbahn ist der Fahrplan und die Angaben von Cultours zu beachten und einzuhalten. Bei verspäteter Ankunft auf dem Bahnsteig besteht kein Beförderungsanspruch mehr.
Auch bei Busreisen sind die mitgeteilten Abreisezeiten einzuhalten. Vorrang hat das Reiseprogramm der Gruppe. Nach einer kurzen Wartezeit von wenigen Minuten wird der Reisebus die Fahrt fortsetzen.
15. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Cultours empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung, usw.
16. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Cultours oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, Tel. 044 485 45 35, www.ombudsman-touristik.ch
17. Datenschutz
Indem Sie sich und allenfalls weitere Reiseteilnehmer anmelden, erlauben Sie Cultours alle von Ihnen mitgeteilten Personendaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw., gebuchte Reise, Wünsche usw.) für den Vertragsabschluss, Vertragserfüllung, Rechnungstellung usw. zu verwenden. Cultours wird diese Daten, soweit zur Vertragserfüllung notwendig oder von den Leistungserbringern gefordert, an die Leistungserbringer weiterzuleiten.
Sowohl Cultours wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sind, Ihre Daten an Behörden oder von Behörden bezeichnete Dritte weiterzuleiten.
Leistungserbringer, wie Behörden resp. von Behörden bezeichnete Dritte können sich in Ländern befinden, welche nicht das gleiche Datenschutzniveau wie die Schweiz aufweisen.
Wenn Sie Cultours Angaben zu Ihrer Gesundheit machen, Verpflegungswünsche, die auf Ihre Weltanschauung usw. schliessen lassen, mitteilen, erteilen Sie Cultours ausdrücklich das Recht, diese Angaben wie in Absatz 1 und 2 umschrieben zu verwenden. Dieses Einverständnis erfasst auch Angaben, welche Ihre Mitreisenden betreffen.
Im Weiteren kommen die Datenschutzbestimmungen von Cultours zur Anwendung, welche Sie auf www.cultours.ch finden.
19. Reisegarantie
Cultours ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche stellt Ihre im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise sicher. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Cultours oder unter www.garantiefonds.ch.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Cultours GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun.
Die Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationale Abkommen.
Cultours GmbH, Postfach, 3601 Thun, www.cultours.ch, [email protected]
Stand ARV: 15.01.2026